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€ 1500 Förderung für Pelletöfen und Holzöfen mit automatischer Verbrennungsluft

By 26. Juni 2015August 31st, 2015Allgemein

portal-1@2x

Der Austausch des mindestens 10 Jahre alten Raumheizgerätes für feste Brennstoffe (z.B.: Kohle, Holz) hat nach dem 1. Jänner 2015 zu erfolgen.

Das neue Raumheizgerät für biogene Brennstoffe muss mit einer automatischen Verbrennungsluftregelung ausgestattet sein und die Emissionsgrenzwerte und den Wirkungsgrad laut den technischen Voraussetzungen (siehe unten) einhalten.

Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt pro ausgetauschtem Gerät € 1.500,– und ist mit der Höhe der nachgewiesenen Kosten limitiert.

Das Gesamtfördervolumen ist limitiert. Eine Förderung kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden.

Die Sonderförderung erfolgt einkommensunabhängig. Die Förderungsabwicklung erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die Wohnhaussanierungsrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung.

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Gebäudealter.

Die Förderung ist bis zum 31.12.2016 befristet.

weitere Informationen unter https://dasfeuerhaus.at/kontakt/Sonderf