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Kaminkehrer

Schon lange vorbei sind die Zeiten, in denen der Kaminkehrer nur kam, um Ihren Kamin zu kehren. Die sich ständig weiterentwickelnde Technik und die damit verbundenen Anforderungen, haben uns zu technisch ausgebildeten Fachleuten in allen Fragen um das Heizen und den Brandschutz gemacht.

Unsere Aufgabengebiete:

  •  Chemische Reinigung
  •  Kaminbefundungen
  •  Kehrung
  •  Messung
  •  Baulicher Brandschutz
  •  Sachverständigentätigkeit
  •  Gesetzliche Bestimmungen und Tipps

und vieles andere mehr. Wir sind Ihr neutraler Ansprechpartner rund um Brandschutz, Energiesparen und die Luftreinhaltung.

Heizkesselreinigung

Bei allen Brennstoffen entstehen Verschmutzungen im Heizgerät – egal ob Ruß, Pech, Schwefel oder einfach nur Staub durch das Ansaugen der Verbrennungsluft.Regelmäßiges Reinigen verlängert und verbessert die Lebensdauer Ihrer Anlagen, da durch die Mehrbelastung das Material leidet und der eingesetzte Brennstoff nicht richtig ausgenützt wird.

Ein Millimeter Rußbelag in Ihrem Heizkessel mindert die Heizleistung um sieben Prozent, da die Wärmeübertragung reduziert wird!

Rückstände, die über die Sommermonate in Ihrem Kessel bleiben, sorgen dafür, dass dieser rostet.

Außerdem schützt die regelmäßige Kehrung vor Störungen, da Ihr Kaminkehrer oft schon an den Rückständen erkennt, ob ein Brennerservice nötig ist.

Kehrung & Messung

Abgasmessungen

Die Wichtigkeit der periodischen Abgasmessung bei allen Zentralheizungsanlagen steigt durch die Sensibilisierung im Umweltschutz ständig. Unsere Mitarbeiter messen Ihre Heizungsanlage elektronisch auf Wirkungsgrad und Emission. Gerade in Zeiten erhöhter Brennstoffkosten helfen wir ihnen so, die Wirtschaftlichkeit ihrer Heizung festzustellen bzw. zu verbessern.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für nähere Erklärungen gerne zur Verfügung!

Alle Dienstleistungen rund um Ihre Feuerstätten

Bei jeder Feuerstätte entstehen Verschmutzungen wie Ruß, Pech oder einfach nur Staub oder Spinnweben. Bei jeder Kehrung reinigen unsere Mitarbeiter nicht nur den Ruß oder andere Beläge von den Wänden, sondern prüfen auch auf bauliche Schäden. Diese können durch schlechte Brennereinstellung, Überalterung, Feuchtigkeit von innen und außen, Kondensat aus dem Rauch- bzw. Abgas, Russbrand, unzureichende Verbrennungsluft und vielem mehr entstehen.

Durch regelmäßiges Kehren können Mängel rechtzeitig festgestellt und vom Kaminkehrer behoben werden, BEVOR eine Störung eintritt.

Die Beläge werden von ihren Kamininnenwänden gekehrt und sammeln sich dann an der Rauchfangsohle (Keller), werden nochmals überprüft und kontrolliert. Dies ist wichtig um etwaige Innenputzmängel (abrieselnder oder ausbrechender Innenputz) feststellen zu können. Auch Schäden am Mauerwerk können rechzeitig erkannt werden. Dadurch können sie rechtzeitig reagieren und einem Rauchgasaustritt vorbeugen.

Bei den Kehrungen wird auch festgestellt ob Ihre Heizung richtig betrieben wird bzw. bei automatischen Heizungen, ob sie richtig eingestellt sind.

Durch falsche Bedienung kann z.B. bei Holzheizungen der Kamin „verpechen“. Pech ist leicht brennbar. Durch eine kleine Überhitzung des Kessels kann es zur Selbstentzündung im Kamin kommen. Ein so entstandener Brand kann ganze Häuser einäschern!

Es ist die Aufgabe Ihres Kaminkehrers, auf diese Gefahr aufmerksam zu machen und Abhilfe zu schaffen. Der Kamin muss ausgebrannt oder ausgeschlagen werden. Durch die ständige Kontrolle des Kaminkehrers kann eine Beschädigung während des Ausbrennvorganges praktisch ausgeschlossen werden.

Eine weitere Reinigungsmöglichkeit ist das Ausschlagen. Dabei werden schnell rotierende Kettenglieder an einer biegsamen Welle in den Kamin oder Kessel eingeführt und die hartnäckigen Beläge heruntergeschlagen. Es besteht keine Gefahr für Leib und Leben mehr!

Befundung

Informationen für Neu- und Umbauten

Jeder Kamin muss auf seine Dichtheit, seine technische Zulassung, und auf die baulichen Vorschriften hin überprüft werden. Dazu wird der Kamin zuerst erwärmt, um Auftrieb zu schaffen. Anschließend wird eine Rauchpatrone eingesetzt und der Kamin über Dach verschlossen. Durch eventuelle Rauchaustritte kann die Dichtheit überprüft werden.

Bei gasbetriebenen Brennwertgeräten und mehrschaligen Kaminen wird die Dichtheit der Fänge mittels eines eigenen Messgerätes überprüft. Dazu wird der gesamte Kamin unter Druck gesetzt und die Leckrate gemessen. Den Befund bzw. die Überprüfung bei gasbetriebenen Anlagen brauchen sie auch, um den Gaszähler der TIGAS zu bekommen.

Ohne die Bestätigung des Kaminkehrers auf dem Technischen Datenblatt kann die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Bitte informieren sie uns rechtzeitig!

Dies gilt allerdings nicht für Außenwandgeräte, die jedoch nicht zu empfehlen sind und nur im Notfall eingesetzt werden sollten. Kamine müssen jedes Mal überprüft werden, wenn ein Ofen oder eine Heizung ausgetauscht werden oder eine Sanierung erfolgt.

Unsere Befunde ergehen automatisch an das zuständige Bauamt(Gemeindeamt) und werden dort dem Bauakt Ihres Hauses beigelegt.

Chemische Reinigung

Chemische Reinigung des Kessels hift Energie sparen

Ärgern sie sich auch über den Ölpreis? Dann reduzieren sie einfach Ihren Ölverbrauch!

Zusätzlich zur mechanischen Reinigung ist die chemische Reinigung eine hervorragende Möglichkeit, den Wirkungsgrad Ihrer Anlage zu erhöhen und dadurch Öl zu sparen. Bei der chemischen Reinigung wird der Kessel mit einem alkalischen Mittel (Lauge) eingesprüht, wodurch sich die sauren und verkrusteten Rückstände lösen. Durch diesen Prozess erreichen wir metallsaubere Heizflächen und damit eine optimale Wärmeübertragung.

Bitte beachten sie das Diagramm: Bei einem Temperaturanstieg von 100°C (1,5 mm Verbrennungsrückstände) steigt der Mehrverbrauch an Heizöl um ca. 6%. Bei einem Jahresheizölverbrauch von 3000 kg ergibt dies 180 kg Mehrverbrauch an Heizöl.

Hier sehen sie den Unterschied!!

  • Optimale Wärmeübertragung
  • Niedriger Energieverbrauch
  • Geringerer Schadstoffausstoss
  • Korrosionshemmung durch Neutralisieren der sauren Heizflächen

Ausbrennen

Gesetzliche Bestimmung der Tiroler Feuerpolizeiverordnung § 13

Mechanische und chemische Reinigung und Ausbrennen

(1) Der Rauchfangkehrer hat Rauchfänge und Abluftleitungen, die durch Kehren nicht mehr gereinigt werden können, mechanisch oder chemisch zu reinigen oder auszubrennen, sofern ihre bauliche Beschaffenheit dies zuläßt. Das Ausbrennen ist jedoch nur zulässig, wenn eine mechanische oder chemische Reinigung nicht möglich ist. Nicht brandbeständige Abluftleitungen dürfen nicht ausgebrannt werden. Bei Dämmerung, während der Nacht, bei starkem Wind und bei großer Trockenheit ist das Ausbrennen nicht zulässig.

(4) Nach dem Ausbrennen hat der Rauchfangkehrer den Rauchfang bzw. die Abluftleitung, die Zwischendecken und den Dachboden auf eine allfällige Brandgefahr zu überprüfen und jenen Zeitraum zu bestimmen, während dessen der Eigentümer der reinigungspflichtigen Anlage bzw. der sonst hierüber Verfügungsberechtigte für eine entsprechende Überwachung zu sorgen hat.

Ursachen der Verpechung

Die Ursache an der Verpechung von Rauchfängen, Verbindungsstücken und Feuerstätten liegt meist an der fehlerhaften Bedienung bzw. an Mängeln bei Feuerungsanlagen oder Brennstoffen. Wenn Brennstoffe bei der Verbrennung entweder unzureichend erwärmt bzw. mit zuwenig Luftsauerstoff versorgt werden, entsteht eine unvollkommene Verbrennung.

Bei dieser werden Kohlenwasserstoff-Verbindungen (CmHn-Verbindungen) nicht ausreichend getrennt und kondensieren wieder nach Abkühlung unter den Taupunkt als pechartiger Glanzrußbelag an den Wänden von Feuerstätte, Verbindungsstück und/oder Rauchfang.

Diese Verpechung entsteht um so rascher

  • je mehr flüchtige CmHn-Verbindungen im jeweiligen Brennstoff enthalten sind (z.B. Holz, Braunkohlenbriketts etc.)
  • je mehr die zur Verbrennung erforderliche Wärmemenge unterschritten wird (z.B. durch die nötige Verdampfung des im Brennstoff enthaltenen Wassers)
  • je größer die Abkühlung der Heiz- bzw. Rauchgase auf ihrem Weg durch die Feuerungsanlage ist (z.B. wassergekühlte Heizflächen in Heizkesseln, lange, schlecht wärmegedämmte Verbindungsstücke, nicht ausreichend wärmegedämmte Fänge durch kalte Räume u.s.w.)
  • je größer der Mangel an Luftsauerstoff bei der Flammverbrennung ist (z.B. zu kleinkörniger Brennstoff wie Sägespäne, schlechte Luftzuführung, fehlende Zweitluft [Sekundärluft], zu frühes Schließen der Verbrennungsluftklappen, verlegter Rost u.ä.)
  • je mehr eindringende Falschluft die Rauchgastemperatur unter den Taupunkt der jeweiligen CmHn Verbindungen absenkt.

Brandbekämpfung

Einen Rauchfangbrand nie mit Wasser löschen!

Die Sprengwirkung durch Volumensvergrößerung des verdampften Wassers steigt auf das 1700fache! Das Löschen eines Rußbrandes darf nur durch Ersticken (Schließen der Öffnungen, durch die Sauerstoff zutritt) erfolgen. Andere Brände in diesem Zusammenhang können mit Feuerlöschern bekämpft werden.

Service

Brandschutzabstände

Kamine müssen gegenüber brennbaren Bauteilen wie z.B. Teile des Dachstuhls, ausreichend wärmegedämmt sein und einen Abstand von mindestens 5 cm aufweisen. Reinigungsöffnungen (Kamintürchen) müssen leicht zugänglich sein und von Bauteilen aus brennbaren Stoffen (Holz, Papier usw.) mind. 60 cm entfernt sein.

Werden Verbindungsstücke durch Holzwände geführt, so sind diese mind. 25 cm um das Verbindungsstück auszumauern oder gleichwertig auszubilden.

Brennbare Fußböden

Öfen oder Herde sind auf eine nichtbrennbare Unterlage zu stellen. Diese muss den Grundriss mind. 5 cm und auf der Bedienungsseite mind. 30 cm überragen.

Energieberatung

Dieser Bereich befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!

Sicherheitschecks

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